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bar, gegebenenfalls müssen weitere vor Inanspruchnahme der Leistung zu Bei der Bedarfsermittlung und Aus-
Professionen wie Pflegedienste und beraten, welche Hilfsmittel und zusätzli- wahl sind insbesondere Stomaart,
Andere organisiert werden. Versor- chen Leistungen nach § 33 Absatz 1 Hautbeschaffenheit, berufliche/priva-
gungslücken im ambulanten Setting Satz 1 und 4 für die konkrete Versor- te Tätigkeiten und Kleidungsgewohn-
und Drehtüreffekte können so ver- gungssituation im Einzelfall geeignet heiten der versicherten Personen,
mieden werden. Ziel ist es, dass sich und notwendig sind. Die Leistungser- sowie das Zusammenspiel mit ande-
die Betroffenen nach dem Aufenthalt bringer haben die Beratung nach Satz 1 ren Hilfsmitteln, zu beachten (GKV -
in der Klinik selbständig versorgen schriftlich zu dokumentieren und sich Spitzenverband, 2022).
und selbstbestimmt leben können durch Unterschrift der Versicherten be- Eine engmaschige Beratung in den
(Gruber/Droste, 2010, S. 63 - 64). stätigen zu lassen. […] Im Falle des § 33 ersten 3 - 6 Monaten bis zu einem
Absatz 1 Satz 6 sind die Versicherten vor Jahr postoperativ ist durch Nachver-
Hilfsmittelversorgung nach der Wahl der Hilfsmittel oder zusätzli- sorgende sicherzustellen. Individuell
Entlassung cher Leistungen auch über die von ih- und bedarfsgerecht werden Folgeter-
nen zu tragenden Mehrkosten zu infor- mine vereinbart. Inhaltlich spielt nicht
Damit die Betroffenen im häuslichen mieren. […]" (Bundesministerium der nur der fachgerechte Versorgungs-
Umfeld ihr Ileumconduit bedarfsge- Justiz, 1988). wechsel und die Versorgungsanpas-
recht versorgen können benötigen sung des Ileum-Conduits eine Rolle,
diese nahtlos ihre zum Verbrauch Beratungsleistung durch vielmehr umfasst die Beratung auch
bestimmten Hilfsmittel. Seit dem ‚Nachversorgende‘ Themen des alltäglichen Lebens, wie
1.10.2017 wird dies verbindlich durch Ernährung und Trinkgewohnheiten,
den Gesetzgeber im Rahmenvertrag In der „Bekanntmachung des Spitzen- Beruf, Hobbys, Reisen, Sport, Sexuali-
über ein Entlassmanagement beim verbandes Bund der Krankenkassen tät, Intimität und viele mehr. Auch
Übergang in die Versorgung nach (GKV - Spitzenverband) Fortschrei- Komplikationen treten bei über der
Krankenhausbehandlung nach § 39 bung der Produktgruppe 29 "Stoma- Hälfte der Betroffenen auf. Das Ileum-
Abs. 1a SGB V geregelt. Danach haben artikel" des Hilfsmittelverzeichnisses Conduit verändert sich postoperativ
Krankenhäuser zur Gewährleistung nach § 139 SGB V vom 01.04.2022 in Form und Größe. Es kann zu Kom-
eines reibungslosen Übergangs der sind Beratungsleistungen klar defi- plikationen wie zum Beispiel einem
PatientInnen mit komplexen Versor- niert. Persönliche Beratung der Versi- toxisch irritativen Kontaktekzem oder
gungsbedarf, durch die Anwendung cherten durch geschultes Fachperso- Mykosen im parastomalen Bereich
eines geeigneten Assessments den nal über die für die jeweilige kommen, um nur einige zu nennen.
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individuellen Bedarf für die Weiterver- Versorgungssituation geeigneten Ein frühzeitiges Erkennen durch Be-
sorgung möglichst frühzeitig zu erfas- und notwendigen Hilfsmittel sind troffene und PflegeexpertInnen in der
sen und einen Entlassplan zu erstel- zu gewährleisten. Bei Bedarf werden Nachsorge und daraus abzuleitende
len. Es ist klar definiert, dass bei der individuelle Beratungsgespräche vor erforderliche Maßnahmen im Zusam-
Aufstellung dessen auch die Notwen- Ort/am Wohnort der Versicherten menspiel mit weiteren Akteuren des
digkeit von verordnungsfähigen Hilfs- durchgeführt. Einzelberatungen im multiprofessionellen Teams im Rah-
mitteln zu prüfen ist. Dienstleisterraum nach § 127 SGB V men einer ärztlichen Diagnose kön-
Das Krankenhaus hat rechtzeitig vor müssen in einem akustisch und op- nen die Eskalation der Komplikation
der Entlassung die für die Gewährleis- tisch getrennten Bereich/Raum statt- verhindern (Gruber, 2017, S. 119 -
tung des Entlassplans erforderliche finden. Über den Anspruch auf eine 120).
Nachversorgung zu organisieren, die Betreuung ohne Mehrkosten müssen
benötigten Leistungserbringer sind die Versicherten aufgeklärt werden. Hilfsmittelpauschalen
zu kontaktieren. Es ist möglich, für ei- Den Versicherten wird kostenlos eine
nen Zeitraum von sieben Tagen Hilfs- angemessene Auswahl an Hilfsmitteln „Versicherte haben nach § 33 Abs. 1
mittel von einem Krankenhaus zu zur Verfügung gestellt, die individuell Satz 1 SGB V Anspruch auf Versorgung
rezeptieren, wobei die Richtlinien auf den Versorgungsfall anwendbar […] mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall
der Richtgrößen des Gemeinsamen sind. Dieses Gespräch einschließlich erforderlich sind, um den Erfolg der
Bundesausschusses in der jeweils der mehrkostenfreien Versorgungs- Krankenbehandlung zu sichern, einer
gültigen Fassung anzuwenden sind vorschläge sind in einem Dokument drohenden Behinderung vorzubeugen
(§ 39 Abs. 1a SGB V Rahmenvertrag zu protokollieren, sofern in den Ver- oder eine Behinderung auszugleichen,
Entlassmanagement, 2022, S. 4 - 6). trägen gemäß § 127 SGB V keine Aus- soweit die Hilfsmittel nicht als allgemei-
Die Leistungserbringer verpflichten nahmen für bestimme Versorgungs- ne Gebrauchsgegenstände des tägli-
sich nach vertraglicher Regelung zur fälle geregelt sind. Wenn dennoch chen Lebens anzusehen oder nach §34
Versorgung mit zum Verbrauch be- eine Versorgung mit Mehrkosten nö- Abs. 4 SGB V ausgeschlossen sind […]“
stimmten Hilfsmitteln der Versicher- tig wird, ist diese zu begründen und (Bundesministerium der Justiz, 1988).
ten. Art und Umfang können dem- schriftlich festzuhalten. Es ist eine in- Die Hilfsmittelversorgung ist als Sach-
nach ganz unterschiedlich sein, dividuelle Bedarfserhebung und be- leistungsprinzip der Versicherten
geregelt wird dies im Vertrag gemäß darfsgerechte Auswahl geeigneter nach §2 Abs. 2 Satz 3 SGB ausgestal-
§ 127 Abs. 2 SGB V über die Versor- Hilfsmittel unter Berücksichtigung tet, das bedeutet Versicherte erhalten
gung mit Stomaartikeln. Des Weiteren von ärztlicher Verordnung, Indikation/ medizinische Leistungen, ohne selbst
ist zu beachten, dass „[…] 4a) Die Leis- Diagnose und Versorgungszielen in Vorleistung treten zu müssen.
tungserbringer haben die Versicherten durchzuführen. Die gesetzlichen Krankenkassen kom-
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