von FgSKW Redaktion | Montag, 19. Oktober 2020
Nein, derzeit ist das nicht möglich. Es muss der Nachweis der aktiven Teilnahme als Teilnehmer/in (nicht als Dozent/in) an einer von der FgSKW geprüften Fortbildungsmaßnahme erbracht werden.
von FgSKW Redaktion | Montag, 19. Oktober 2020
Nein, derzeit ist das nicht möglich. Es muss der Nachweis einer aktiven Teilnahme an einer, von der FgSKW geprüften, Fortbildungsmaßnahme erbracht werden.
von FgSKW Redaktion | Montag, 19. Oktober 2020
Jeder Fortbildungsanbieter kann sein Fortbildungsangebot an die FgSKW Geschäftsstelle per Mail einsenden und um eine Prüfung der Eignung und Anerkennung anzufragen. Details zu den Anforderungen finden Sie auf derr Seite Zertifizierung PESKW.
von FgSKW Redaktion | Montag, 19. Oktober 2020
Nein, nur von der FgSKW e.V. geprüfte Fortbildungen zählen mit ihren Fortbildungspunkten für die Zertifizierung. Eine Liste der geprüften Fortbildungsangebote finden Sie in unserem Fortbildungskalender.
von FgSKW Redaktion | Montag, 19. Oktober 2020
Ja, auch für die Dozenten an den Weiterbildungsinstituten gilt die gleiche Fortbildungsverpflichtung bei einer freiwilligen Re-Zertifizierung durch die FgSKW e.V. wie bei allen Pflegeexperten SKW auch.