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Die wichtigsten Regelun- • Um die pflegerische Versorgung Zeitraum bis zur nächsten Prüfung
in innovativen gemeinschaftli- von ein auf zwei Jahre verlängert
gen des Gesetzes zur chen Wohnformen zu fördern, werden.
Befugniserweiterung und werden neue Regelungen in das
Vertragsrecht, das Leistungsrecht • Bei Verhandlungen der Rahmen-
Entbürokratisierung in sowie in das Qualitätssicherungs- verträge durch die Pflegeselbstver-
recht der Pflegeversicherung auf- waltung ist künftig immer auch zu
der Pflege genommen. Damit werden für Be- prüfen, wie Versorgungsprozesse
treibende attraktive und rechtlich effizienter werden, indem sie be-
• Pflegefachpersonen erhalten für sichere Gestaltungsmöglichkeiten schleunigt, digitalisiert oder auto-
bestimmte Leistungen die Befug- geschaffen, um die ambulante matisiert werden. Zudem sollen
nis zur eigenverantwortlichen pflegerische Versorgung in einer Doppelstrukturen vermieden
Heilkundeausübung. Sie können Vielzahl neuer Wohnformen abbil- werden.
in einem bestimmten Rahmen den zu können.
eigenverantwortlich und wei- • Anträge und Formulare für Pflege-
sungsfrei Leistungen erbringen, • Im Hinblick auf die kommunale leistungen sollen vereinfacht
die bisher Ärzten vorbehalten Pflegeplanung soll die Zusam- werden. Hierzu wird beim Spitzen-
waren. Voraussetzung für diese menarbeit zwischen Pflegekassen verband der Pflegekassen ein Ko-
Befugnisse sind heilkundliche und Kommunen weiter verbessert operationsgremium eingerichtet.
Kompetenzen, die Pflegefachper- werden. Die Kommunen erhalten
sonen schon immer durch die künftig mehr verbindliche Mitwir- • Pflegebedürftige mit Pflegegrad
dreijährige Ausbildung oder kungsmöglichkeiten bei der Zu- 4 oder 5, die ausschließlich Pflege-
durch das primärqualifizierende lassung von Pflegeeinrichtungen. geld beziehen, müssen die Bera-
Pflegestudium erworben haben Der Ausbau der Förderung regio- tung in der eigenen Häuslichkeit
sowie heilkundliche Kompeten- naler Netzwerke in der Pflege wird künftig nur noch halbjährlich
zen in den Bereichen Diabetes, unterstützt. einmal abrufen, statt zuvor viertel-
Wundmanagement und Demenz, jährlich einmal. Sie erhalten jedoch
die seit 2025 im Rahmen der Darüber hinaus sind um- weiterhin die Möglichkeit, bei Be-
hochschulischen Pflegeausbil- fangreiche Maßnahmen darf die Beratung vierteljährlich
dung regelhaft mit vermittelt wer- einmal in Anspruch zu nehmen.
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den. Darüber hinaus sollen ent- zum Bürokratieabbau in Die Beratungsbesuche werden da-
sprechende Kompetenzen auch mit verstärkt an den individuellen
über bundeseinheitliche, staatlich der Pflege vorgesehen Bedarf der pflegebedürftigen Per-
anerkannte Weiterbildungen ver- son angepasst.
mittelt werden können. • Der Umfang der Pflegedokumen-
tation wird gesetzlich auf das • Um digitale Pflegeanwendungen
• Der Umfang der ärztlichen Leis- notwendige Maß begrenzt. (DiPA) schneller in die Versorgung
tungen, der durch Pflegefachper- Dieses Prinzip wird zusätzlich für zu bringen, wird das Antrags- und
sonen erbracht werden kann, wird den Bereich der Qualitätsprüfung Prüfverfahren vereinfacht.
in Verträgen durch die Selbstver- ausdrücklich gesetzlich verankert.
waltung unter Beteiligung der • Es sind Regelungen im Pflegever-
Pflegeberufsverbände konkreti- • Um Qualitätsprüfungen störungs- gütungsrecht vorgesehen, um den
siert. Zur weitergehenden fachli- frei durchzuführen und gleichzei- Vereinbarungspartnern schlankere
chen Klärung wird wissenschaft- tig die pflegerische Versorgung Verfahren und zügigere Abschlüs-
lich eine Aufgabenbeschreibung gut zu gewährleisten, werden die se zu ermöglichen und damit zu
für berufliche Pflege, auf Grundla- Prüfungen durch die Medizini- einer zeitnahen Finanzierung der
ge ihrer Kompetenzen, erarbeitet schen Dienste (MD) künftig früh- Aufwendungen bei den Pflegeein-
(„Scope of Practice“) Flankierend zeitiger angekündigt. Zudem richtungen beizutragen. Zudem
wird die Vertretung der Pflegebe- sollen Heimaufsicht und MD bei sollen die Melde- und Umset-
rufe auf Bundesebene einheitlich Prüfungen noch besser zusam- zungsfristen bei den Regelungen
geregelt und damit gestärkt. menarbeiten. Doppelprüfungen zur tariflichen Entlohnung mit
sollen so weit wie möglich verhin- längeren Fristen versehen und
• Pflegebedürftige, die in häuslicher dert und Prüfungen zusammen- das Meldeverfahren für tarifge-
Pflege versorgt werden, erhalten geführt werden. bundene Pflegeeinrichtungen
einen leichteren Zugang zu Prä- vereinfacht werden, um diese zu
ventionsleistungen, etwa durch • Wie für die vollstationäre Pflege entlasten.
eine zielgenaue Präventionsbera- bereits eingeführt, soll künftig
tung oder Präventionsempfeh- auch für ambulante Pflegedienste • Beschleunigt werden sollen zu-
lung, die künftig auch unmittelbar und teilstationäre Pflegeeinrich- dem die Verfahren bei eilbedürfti-
durch Pflegefachpersonen ausge- tungen, die eine Qualitätsprüfung gen Pflegeanträgen in Kranken-
sprochen werden kann. mit dem Ergebnis eines hohen häusern, Reha-Einrichtungen oder
Qualitätsniveaus bestehen, der Hospizen.
Aktuell Nr. 98 · 08/2025 21