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Fachverbände für Menschen mit



          Behinderung fordern Finanzierung



          bei Assistenz im Krankenhaus









          Berlin, 7. Juni 2021 – Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett eine
          «kleine Pflegereform» beschlossen, die nun im Blitzverfahren heute im

          Gesundheitsausschuss beraten und bereits am Freitag, 11. Juni 2021, in 2. und

          3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll. Diese Reform wird dann als

          Omnibus an das «Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung»
          (GVWG) angehängt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern,
                                     ©FgSKW
          dass das GVWG auch für die lange überfällige Regelung zur Finanzierung der

          Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus genutzt wird.





                  s ist eine Katastrophe, dass  Das führt dazu, dass Behandlungen  men wohnen, einen auf 266 Euro
                  dieser Mangel in der Versor-  aufgeschoben werden oder im    monatlich begrenzten Anspruch auf
          «Egung von Menschen mit            schlimmsten Fall ganz unterbleiben.  die Leistungen der Pflegeversiche-
          Behinderung im Krankenhaus nach    Erst kürzlich hat der Bundestag mit  rung. Diese Ungerechtigkeit muss
          wie vor besteht. Der Gesetzgeber   der Verabschiedung des Teilhabestär-  endlich beendet und die diskriminie-
          muss zwingend auch hierfür eine    kungsgesetzes die Bundesregierung  rende Sonderregelung abgeschafft
          Lösung finden», so Ulla Schmidt, MdB,  aufgefordert, noch in dieser Legisla-  werden.»
          Gesundheitsministerin a.D. und Vor-  turperiode zur Lösung dieses Pro-
          sitzende der Bundesvereinigung     blems einen Vorschlag zu unterbrei-  Die fünf Fachverbände für Menschen
          Lebenshilfe. «Es muss in Zukunft mög-  ten. Dem muss nun Folge geleistet  mit Behinderung, darunter Anthropoi
          lich sein, dass Menschen mit Behinde-  werden.                       Bundesverband, repräsentieren ca.
          rung, die auf Unterstützung angewie-                                 90 % der Dienste und Einrichtungen
          sen sind, von einer vertrauten Person  Überdies fordern die Fachverbände  für Menschen mit geistiger, seelischer,
          im Krankenhaus begleitet und hierfür  für Menschen mit Behinderung, dass  körperlicher oder mehrfacher Behin-
          die Kosten übernommen werden.»     mit diesem Gesetzgebungsvorhaben  derung in Deutschland. Ethisches
                                             in den letzten Sitzungen des Bundes-  Fundament der Zusammenarbeit ist
          Dieser Missstand ist seit vielen Jahren  tages in dieser Legislaturperiode auch  das gemeinsame Bekenntnis zur Men-
          bekannt und hat sich nicht zuletzt in  die Leistungsgerechtigkeit der Pflege-  schenwürde sowie zum Recht auf
          der Corona-Pandemie und den damit  versicherung für Menschen mit Behin-  Selbstbestimmung und gleichberech-
          einhergegangenen vermehrten Kran-  derung in den Blick genommen wird.  tigte Teilhabe von Menschen mit
          kenhausaufenthalten verschärft: Die  Dazu erklärt Ulla Schmidt: «Menschen  Behinderung am Leben in der Gesell-
          Finanzierung der Assistenz für Men-  mit Behinderung zahlen genauso wie  schaft.
          schen mit geistiger oder mehrfacher  alle anderen in die Pflegeversiche-
          Behinderung im Krankenhaus ist nicht  rung ein. Dennoch haben sie, wenn  Weitere Informationen unter:
          geregelt.                          sie in gemeinschaftlichen Wohnfor-  www.diefachverbaende.de

          Presseinformation                           Zurück zum Inhaltsverzeichnis               Nr. 142 · 07/2021  4
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