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Neue Leitlinie zur



        Harninkontinenz bindet




        Patienten besser ein, ist aber in



        der Praxis kaum umzusetzen






        Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht in der

        S2k-Leitlinie „Hilfsmittelberatung“ zur Harninkontinenz gute


        Ansätze zur besseren Einbindung der Patient:innen in den

        Versorgungprozess. Die Beratung über Therapiemöglichkeiten

        sowie die Risikoerkennung lassen sich dadurch gegenüber der
                                     ©FgSKW
        heutigen Praxis erheblich verbessern. Allerdings sei die neue

        Inkontinenz-Richtlinie unter anderem aufgrund rechtlicher

        Bedenken und Implementierungsfragen nur schwer


        umzusetzen, so der Fachbereich Inkontinenzhilfen des BVMed.













              ie neue S2k-Leitlinie zur Harn-  se und Wünsche des Patienten seien.  Bedenken bei der Umsetzung der
              inkontinenz soll als Grundlage  Durch diese Herangehensweise orien-  Leitlinie. Der dargestellte Beratungs-
        Dzur Strukturierung, Vereinheit-  tiert sich die Leitlinie sehr stark an der  aufwand lasse sich nicht mit der jetzi-
        lichung und Verbesserung des Bera-  Wunschversorgung der Versicherten.  gen Vergütungssystematik vereinba-
        tungsprozesses zur Hilfsmittelversor-  Die darin vorgegebenen Methoden  ren. Daher sieht der BVMed die Gefahr
        gung dienen und definiert Anforde-  scheinen aber weniger dazu geeignet,  der Unvereinbarkeit mit dem gesetzli-
      Fotos: AdobeStock © staras, Privat  versorgung.„Diese Herangehenswei-  Leitlinie aus BVMed-Sicht beispiels-  gebot, welches eine ausreichende
                                          daraus den medizinisch notwendigen
                                                                             chen Rahmen in Deutschland, insbe-
        rungen an die Hilfsmittelberatung im
                                          Bedarf abzuleiten. So lässt sich die
                                                                             sondere mit dem Wirtschaftlichkeits-
        Zusammenhang mit der Inkontinenz-
        se ist zur Qualitätssicherung und zur
                                          weise nicht mit dem Wirtschaftlich-
                                                                             und zweckmäßige Versorgung vor-
                                          keitsgebot vereinbaren.
                                                                             sieht. Auch mit den Versorgungs- und
        Stärkung des Patienten im Versor-
                                                                             Verordnungsprozessen nach der Hilfs-
        gungsprozess sinnvoll“, kommentiert
                                                                             mittel-Richtlinie des Gemeinsamen
                                          Zudem sehen die BVMed-Experten
        der BVMed. Es sei positiv, dass die
                        Nr. 87 · 12/2021
                                                                                                     Das Thema
     34  Grundlage der Leitlinie die Bedürfnis-  datenschutzrechtliche und praktische  Bundesausschusses (G-BA) sei die
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